„Ein- und zweiflügeligen Türen, wahlweise mit Ober- und/oder Seitenteil(en),sind Feuerschutzabschlüsse, die im Brandfall
selbst schliessen und den Durchtritt von Feuer und Hitze verhindern. Die Türen der Systemgeber wurden nach DIN 4102
(unter Berücksichtigung von Ergebnissen aus Prüfungen nach der europäischen Norm DIN EN 1634-1) geprüft und sind
vom DIBt * bauaufsichtlich zugelassen.“
„Die Herstellung der Türen muss entsprechend der jeweiligen gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
(einschliesslich der Konstruktionsmerkmale für die Überwachung) durch fremdüberwachte Betriebe durchgeführt werden.
Der Einbau der Türen muss entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und dieser dazugehörenden
Anleitung erfolgen.“
In unserer täglichen Arbeit setzen wir diese Forderungen für die Herstellung und Montage von Feuerschutzabschlüssen konsequent um.
Sprechen Sie uns an … wir stellen uns Ihrer Herausforderung.